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Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2009 |
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WIESBADEN – Im Jahr 2009 haben die Jugendämter in Deutschland 33 700 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 1 500 (+ 4,5%) mehr als 2008. Gegenüber dem Jahr 2004 beträgt die Steigerung 30%. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer (etwa der Polizei oder von Erziehern und Erzieherinnen) in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim. Knapp 9 000 (27%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren zuvor aus der eigenen Familie, einem Heim oder einer Pflegefamilie ausgerissen. Der Anteil der Ausgerissenen lag bei Mädchen höher (30%) als bei Jungen (22%). Der Anteil der jungen Ausreißerinnen und Ausreißer ist in den letzten Jahren allerdings zurückgegangen, so betrug er 2004 noch insgesamt 34% (Mädchen 37% und Jungen 30%). Stark zugenommen hat die Zahl der Jugendlichen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Betraf dies im Jahr 2008 noch 1 100 Jugendliche, waren es 2009 bereits 1 950, eine Steigerung um 77%. Auffällig ist, dass es sich zu 83% um männliche Jugendliche handelte. Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Dorothee von Wahl, Telefon: +49 611 75 8167 E-Mail:
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Studie zur Fähigkeit der Stressbewältigung |
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Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 22:09 Uhr |
in Belastungssituationen von Pflegekindern aus bindungsdynamischer Sicht
Im Rahmen von medizinischen Doktorarbeiten wird an der Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie des Dr. von Haunerschen Kinderspitals der LMU München die Frage untersucht, wie Kinder Stress bewältigen, die in einer Pflegefamilie leben.
Die Stiftung zum Wohl des Pflegekindes wandte sich heute mit der Bitte an uns, die Forschungsstudie von Herrn Dr. med. Karl-Heinz Brisch
Studie zur Fähigkeit der Stressbewältigung in Belastungssituationen von Pflegekindern aus bindungsdynamischer Sicht
zu unterstützen. „Alle Informationen zur Studie liegen als pdf. an. Unsererseits wird die Studie von Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz und Herrn Prof. Dr. Ludwig Salgo fachlich begleitet und unterstützt. Damit die Studie gelingen kann, wird die Mitwirkung von Pflegeeltern benötigt.
Falls die in der Anlage ersichtlichen Teilnahmevoraussetzungen auf Ihre Pflegekinder zutreffen und Ihnen die Mitwirkung möglich ist, so bitten wir Sie, das entsprechende Fax an das Klinikum in München zu senden. Ebenso bitten wir Sie, die Unterlagen an Pflegefamilien weiterzugeben, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Vielen Dank, mit herzlichen Grüßen aus der Stiftung,
Michael Greiwe“
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BGW - Standpunkt des Landesjugendamts Sachsen |
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zum Schreiben vom 09.03.2010 an die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege wegen Unfallversicherungspflicht für Bereitschaftspflegepersonen
"In Ihrem obigen Schreiben teilen Sie uns mit, dass die Bewertung der Unfallversicherungspflicht für Vollzeitpflegepersonen grundsätzlich dem Steuerrecht folgt. Danach bestünde bei Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Hiervon ausgenommen sind Pflegeeltern, die mehr als sechs Pflegekinder in den Haushalt aufgenommen haben sowie Bereitschaftspflegepersonen, und zwar unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder.
Sie verweisen darauf, dass es sich hierbei um eine übereinstimmende Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums Finanzen (BMF) handelt.
Sie bitten uns als Landesjugendamt dafür Sorge zu tragen, dass der genannte Personenkreis durch die sächsischen Jugendämter bei Ihnen angemeldet wird. Alternativ sollen durch uns die Pflegeeltern über die Anmeldepflicht informiert werden.
Ihrem vorliegenden Schreiben entnehmen wir, dass weiterhin der bereits mit Ihrem Schreiben 09.04.2009 mitgeteilte Standpunkt vertreten wird. D.h. bei dem benannten Personenkreis wird von einer auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichteten freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen. Im Fall von Bereitschaftspflege besteht die Annahme, dass den Pflegeeltern eine deutlich über dem Vollzeitpflegesatz in der Familienpflege liegende Vergütung gezahlt wird..."
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Den Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes erhielt in diesem Jahr die Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien BAG KiAP gratuliert herzlichst zu dieser besonderen Auszeichnung.
"Laudatio: Der Förderpreis der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes für herausragende Arbeiten im Dienste von Pflegekindern wird in diesem Jahr der Pflegeelternschule Baden-Württemberg e. V. für das Projekt „Beistände als Begleiter der Pflegefamilien“ verliehen.
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Unfallversicherungspflicht - FBB |
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aus moses-online.de
Stellungnahme des DIJuF zur Diskussion um eine gesetzliche Unfallversicherung für Bereitschaftspflegepersonen
30.04.2010, Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine klare Stellungnahme zur Frage der eventuellen Pflicht-Unfallversicherung bei der BGW für Bereitschaftspflegepersonen erarbeitet und die Verpflichtung verneint.
Auszüge und Überschriften aus der Stellungnahme vom 20.April 2010 - siehe moses-online.de
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