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Unfallversicherungspflicht - FBB |
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aus moses-online.de
Stellungnahme des DIJuF zur Diskussion um eine gesetzliche Unfallversicherung für Bereitschaftspflegepersonen
30.04.2010, Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine klare Stellungnahme zur Frage der eventuellen Pflicht-Unfallversicherung bei der BGW für Bereitschaftspflegepersonen erarbeitet und die Verpflichtung verneint.
Auszüge und Überschriften aus der Stellungnahme vom 20.April 2010 - siehe moses-online.de
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Neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes |
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zur Verbleibensanordnung für Pflegekinder
von Rechtsanwältin Claudia Marquardt
Es ist in einem unserer Fälle eine sehr bedeutsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ergangen. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Entscheidung möchten wir hier die Gründe leicht gekürzt veröffentlichen: Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen
-1 BvR 2910/09-
und wird sicher in Kürze auch in den Fachzeitschriften publiziert werden. Pflegeltern werden leicht erkennen, wie wichtig diese Entscheidung für Pflegekinder ist. Zum einen enthält das Urteil grundsätzliche Ausführungen zum Schutz von Kindern vor Misshandlung. Zum anderen enthält es zentrale Aussagen zum Thema Bindungen und zum Thema Verbleibensanordnung.
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Unfallversicherungspflicht für Bereitschaftspflegepersonen |
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Geschrieben von: Irm Wills
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Antwort der BGW* an die BAG KiAP auf die Bitte, die Zuordnung zur Gefahrentarifstelle 11 zu begründen, zu dessen Kategorie der selbständigen Unternehmen die Bereitschaftspflegeeltern jetzt zählen sollen:
2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Gefahrstelle 11, Gefahrklasse 3,4
Heime der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, für Behinderte, Suchtkranke sowie für Personen in besonderen sozialen Situationen(z.B. Kinder-/Jugenddörfer, Schulland-, Müttergenesungsheime, Internate, Frauenhäuser, Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Erholungsheime, Übernachtungsheime für Nichtsesshafte, Studentenwohnheime, Seemannsheime); Wohneinrichtungen für Ältere (z.B. Altenpflege-, Altenkrankenheime, betreutes Wohnen, Altenheime, -pensionen, Seniorenwohnsitze u.dgl.); Mutterhäuser, Schwesternschaften, Bruderschaften (Quelle: www.bgw-online.de)
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Verdienstkreuz für Uschi Lork |
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Uschi Lork: Urgestein des deutschen und europäischen Pflegekinderwesens wurde mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet!
Über dreißig Jahre unermüdlicher Einsatz mit und in der eigenen Familie, ebenso langes umsichtiges und beharrliches Mitwirken in internationalen und Bundes-Organisationen, Landesverband und Ortsguppierungen, sozialpolitisches Mit- und Querdenken in Ausschüssen und Gremien, sind nur einige wenige herausragende Nennungen, die Uschi Lork kennzeichnen. Wir wissen, dass für viele auch die persönlichen Beratungsgespräche von nachhaltiger Wirkung sind. Erfahrung weitergeben, ist ihr ebenso wichtig, wie die Bereitschaft, selber immer noch dazu zu lernen. Sie selber macht von alledem kein besonderes Aufheben. Stellt sich nicht in den Vordergrund, ist aber immer und Überall dabei, wenn es im weitesten Sinn um Pflegekinder und ihre Familien geht. Auch die Herkunftsfamilien, die Nöte der Adoptierten, die nach ihren Wurzeln suchten, hatte sie im Blickfeld. Dass Ursula Lork eine von uns ist, macht uns recht stolz. Wir, die BAG KiAP freuen uns für sie und mit ihr über die wohlverdiente hohe Auszeichnung. Herzlichen Glückwunsch!
Einzelheiten zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes finden Sie hier |
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