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Kinderbonus auch für Pflegefamilien
Im Februar beschloss die Bundesregierung das Konjunkturpaket II. Hier ist ein Punkt die Stärkung der Familien mit Kindern durch den Kinderbonus. Nachdem der Bundesrat jetzt auch dem Gesetzesentwurf die Zustimmung erteilt hat, kann durch die Kindergeldkassen der zuständigen Arbeitsagenturen die Auszahlung vom einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro beginnen. Vorgesehener Beginn der Auszahlung ist der April 2009.
Nach der uns vorliegenden Antwort des Bundesministeriums können nach dem Bundeskindergeldgesetz auch Dauerpflegefamilien diesen Kinderbonus bekommen, wenn sie kindergeldberechtigt für ihre Pflegekinder sind. Das heißt, ein familienähnliches Band zu den Herkunftseltern darf nicht mehr bestehen und die Kinder dürfen nicht zu Erwerbszwecken im Haushalt der Pflegeeltern aufgenommen worden sein. Der Kinderbonus gilt als Einkommen der Pflegeeltern und unterliegt insoweit nicht den Regelungen zur Anrechnung von Kindergeldleistungen auf das Pflegegeld. Sollten Jugendämter dennoch versuchen, die gesetzlichen Ansprüche zu verdrehen und im Zusammenhang mit dem Kinderbonus Abzüge beim Pflegegeld vorzunehmen, bitte sofort gegen diese Maßnahme Widerspruch einlegen und die BAG KiAP oder deren Landesverbände informieren. Der Wille des Gesetzes ist es ohne Zweifel, die Kaufkraft der Familien zu stärken und diese nicht durch Anrechnung auf eine andere Leistung zu neutralisieren.. Wie dieser Kinderbonus steuerrechtlich zu behandeln ist, kann heute noch nicht abschließend gesagt werden, dürfte aber bis zu einem doch nicht unerheblichen Jahreseinkommen steuerfrei bleiben. Für weitere Fragen stehen wir als KiAP zur Verfügung. Ihre BAG KiAP |