| Unfallversicherungspflicht für Bereitschaftspflegeeltern |
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Unfallversicherungspflicht für Bereitschaftspflegeeltern Antwort der BGW* an die BAG KiAP auf unsere Bitte, die Zuordnung zur Gefahrentarifstelle 11 zu begründen, zu dessen Kategorie der selbständigen Unternehmen die Bereitschaftspflegeeltern jetzt zählen sollen, hier ein Auszug aus www.bgw-online.de
2. Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Gefahrstelle 11, Gefahrklasse 3,4
Heime der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, für Behinderte, Suchtkranke sowie für Personen in besonderen sozialen Situationen(z.B. Kinder-/Jugenddörfer, Schulland-, Müttergenesungsheime, Internate, Frauenhäuser, Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Erholungsheime, Übernachtungsheime für Nichtsesshafte, Studentenwohnheime, Seemannsheime); Wohneinrichtungen für Ältere (z.B. Altenpflege-, Altenkrankenheime, betreutes Wohnen, Altenheime, -pensionen, Seniorenwohnsitze u.dgl.); Mutterhäuser, Schwesternschaften, Bruderschaften
Schreiben vom 09.03.2010
Stellungnahme des Landesjugendamts Sachsen vom 26.05.2009
„in Ihrem obigen Schreiben teilen Sie uns mit, dass nunmehr für den Personenkreis von Pflegeeltern, die mehr als sechs Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben, und für Bereitschaftspflegepersonen, unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder, ein gesetzlicher Versicherungsschutz über Ihre BGW bestehe. Sie verweisen auf ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom 12. März 2009, wonach bei diesem Personenkreis von einer auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichteten freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen wird. Im Fall von Bereitschaftspflege würde den Pflegeeltern eine deutlich über dem Vollzeitpflegesatz in der Familienpflege liegende Vergütung gezahlt…“
lesen Sie hier weiter: http://www.pfadfuerkinder.de/BGW_Bereitschaftspflege_LJA_Sachsen.pdf
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien BAG KiAP hat sich dieses Missstands, wonach Bereitschaftspflegeeltern als Selbständige deklariert werden, angenommen und hält Sie über diese Webseite auf dem Laufenden. *BGW=Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
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