Bei der Anhörung zum KJSG am 19. Juni im Familien-Ausschuss hat das Thema Pflegekinder bei den geladenen Sachverständigen breiten Raum eingenommen. Es wurde sehr deutlich, dass viele Sachverständige erhebliche Bedenken gegen die Ausführungen zum Pflegekinderbereich haben. Mehrfach wurde – wie wir das in unserer Stellungnahme auch getan haben – dafür plädiert, nach den Wahlen einen neuen Anlauf zu nehmen, um das Thema mit der erforderlichen Genauigkeit, sachlichen Fundiertheit und ohne Zeitdruck zu diskutieren. Wiesner und andere plädierten für Genauigkeit vor Schnelligkeit. Es zeigte sich, dass das Thema in Berlin angekommen ist und dass auch unsere Stellungnahme sehr wahrgenommen wurde
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„Wider Erwarten hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 die Abstimmung über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von der Tagesordnung genommen. Ob es in der letzten Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode (22. September 2017) noch verabschiedet wird, erscheint derzeit unklar. Nähere Hintergründe und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer SGB VIII-Reform-Website www.kijup-sgbviii-reform.de.“ Quelle: https://www.dijuf.de/homepage.html
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG KiAP), teilt die Aussage „für das Kind und seine gedeihliche Entwicklung sind die Stabilität seiner Familiensituation und die Sicherheit und Kontinuität seiner personalen Beziehungen von entscheidender Bedeutung“ und auch das daraus abgeleitete Ziel unterstützen wir vollumfänglich: „Vor allem durch eine am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung der Lebensperspektive für Pflegekinder durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Familiengerichte und Stabilität schaffende Maßnahmen, gilt es daher, der Familiensituation und den personalen Beziehungen von Pflegekindern mehr Sicherheit zu verleihen“.
Vor diesem Hintergrund, unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse, Absichten und Ziele sowie mit Bezug auf die Intention „das Kind ins Zentrum zu stellen und vom Kind aus zu denken“, nehmen wir Stellung zu Artikel 5 des Referentenentwurfs:
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
DIJUF INTERAKTIV ZUR SGB VIII REFORM