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Neuregelung des Sorgerechts |
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BMJ-Pressemitteilung : Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische Verfahren fördern Erscheinungsdatum 02.04.2012
Zur heutigen Versendung des Referentenentwurfs zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Die Bundesregierung hat sich damit nach intensiven Gesprächen auf eine Lösung verständigt, die auf einer Linie liegt mit dem Ziel, für das ich von Anfang an geworben habe: Ein einfaches und unbürokratisches Verfahren für unproblematische Fälle zu finden.
Nach altem Recht wurden unverheiratete Väter grundsätzlich nur an der Sorge beteiligt, wenn die Mutter einverstanden war. Das neue Recht schafft nun die Möglichkeit, dass der Vater die Mitsorge auch dann erlangen kann, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Es führt auf einfachem Wege in einem beschleunigten Verfahren zur gemeinsamen Sorge. Zur Pressemitteilung
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