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psychiatrische Versorgung von Pflegekindern |
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Informationsdienst Wissenschaft Pressemitteilung
Kristina Rudy Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Universitätsklinikum Ulm
Ulmer Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickelt Praxismanual für Jugendhilfeeinrichtungen/Gefördert von der World Childhood Foundation
Jährlich bringen Jugendämter in Deutschland über 10.000 Kinder in Pflegefamilien unter. 2009 lebten 57.452 Kinder in Deutschland Vollzeit in Pflegefamilien (Quelle: Statistisches Bundesamt). Diese Kinder haben in ihrer Herkunftsfamilie oft Vernachlässigung, körperliche Misshandlung oder sexuellen Missbrauch erlebt und sind in Folge solch traumatischer Erfahrungen häufiger als andere Kinder von Entwicklungsstörungen und psychischen Störungen betroffen. „Jugendämter sind häufig nicht genügend für die spezifischen Probleme traumatisierter Kinder sensibilisiert“, erklärt Sylvia Oswald, Psychologin an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie und Koordination des Projekts „Traumafolgen bei Pflegekindern“, das von der World Childhood Foundation mit 65.000 Euro gefördert wurde. Mit dem Ziel, die Vernetzung von Jugendhilfe und Therapieeinrichtungen voranzutreiben und damit die psychiatrische Versorgung traumatisierter Pflegekinder zu verbessern, unterstützte das zweijährige Projekt Jugendhilfeeinrichtungen in ihrer Arbeit mit Pflegekindern und -familien. Dabei ist ein Praxismanual mit wichtigem Hintergrundwissen zu Traumafolgestörungen sowie mit hilfreichen Materialien zum Umgang mit traumatisierten Pflegekindern entstanden. Das Handbuch ist kostenlos zum Download auf der Homepage der Klinik erhältlich. Zum Artikel
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Vormundschaftsrecht wird reformiert Rechtausschuss - 13.04.2011
Berlin: (hib/BOB/jbi) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Weg dafür frei gemacht, das Vormundschaftsrecht zu reformieren. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3617) zu. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. In der Gesetzesinitiative wurde die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) gesetzlich verankert. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst. Die Koalition beabsichtigt, dass der Vormund in der Regel einmal im Monat ”in dessen üblicher Umgebung“ den Kontakt zu seinem Mündel hält. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jeder Mitarbeiter nicht mehr als 50 Vormundschaften betreuen darf.
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zum Wohle des Mündels - Anmerkungen zu einer überfälligen Reform von Ludwig Salgo und Gisela Zenz
aus der Zeitschrift ‚frühe Kindheit 0410‘ (Deutsche Liga für das Kind) mit freundlicher Genehmigung von Prof. Salgo
Zu Beginn dieses Jahres legte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts vor. Grundsätzlich kann den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt werden. Diese "Vorabreform" der dringendsten Reformanliegen empfielt sich aber nur dann, wenn sogleich die überfällige Gesamtreform in Angriff genommen and alsbald abgeschlossen wird. Aus dem Referentenentwurf soll in Kürze ein regierungsentwurf werden, mit dem sich dann noch im Herbst die Gesetzgebungsorgane befassen werden.
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SG Detmold - Kein Elterngeld für Pflegeeltern |
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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011 - S 15 EG 29/10 - SG Detmold: Pflegevater hat keinen Anspruch auf Elterngeld aus http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11390
Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt
Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold. lesen Sie weiter
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Kontinuitätssichernde Strukturen |
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Rechts- und sozialpolitische Forderungen von Ludwig Salgo und Gisela Zenz
aus der Zeitschrift ‚frühe Kindheit 0410‘ (Deutsche Liga für das Kind) mit freundlicher Genehmigung von Prof. Salgo
Kontinuitätssichernde Strukturen und Verfahren im Pflegekinderbereich sind notwendig und möglich. Zwar sind auch einzelne rechtspolitische Maßnahmen unumgänglich, jedoch ist vor allem eine veränderte Praxis, Kommunikation und Organisation erforderlich, um die bereits seit 1991 vom SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) eingeforderte Vorgehensweise einer geplanten, zeit- und zielgerichteten Intervention umzusetzen.
Eine wirkliche Veränderung der Praxis, die den Bedürfnissen der hier betroffenen, zumeist erheblich vorbelasteten Kindern gerecht wird, ist nur möglich, wenn von den Akteuren eine Reihe von Veränderungsschritten abgestimmt umgesetzt wird. Die nachfolgenden Forderungen beruhen auf langjähriger praktischer und wissenschaftlicher Befassung der Thematik.
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