| Zuständigkeit in Vollzeitpflege |
|
|
|
| Aktuelles zum Kinderschutzgesetz - Kinderschutzgesetz | |||
| Geschrieben von: Paula Zwernemann | |||
| Sonntag, den 07. August 2011 um 20:19 Uhr | |||
§ 86 Abs. 6 SGB VIII - geplanter Wegfall im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG-E)
Der Anlass, warum der § 86 Abs. 6 SGB VIII in Frage gestellt wird, ist durchaus berechtigt, wenn man die Situation der Großstadtjugendämter und deren umliegender Landkreise im Auge hat. Paragraf 86 Abs. 6 war im SGB VIII neu und zwar im Zusammenhang mit dem § 37 SGB VIII, indem auf die Kontinuität im Leben eines Kindes durch die Berücksichtigung des kindlichen Zeitbegriffs hingewiesen wurde. Dort wird festgelegt, dass in einem auf das Alter und die Entwicklung des Kindes bezogenen angemessenen Zeitraums auf die Rückführung durch Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie hingewirkt werden muss und wenn dies in diesem Zeitrahmen nicht realisiert werden kann, eine andere auf Dauer angelegte Lebensperspektive für das Kind erarbeitet werden soll. Wir weisen auch auf die Bundesdrucksache 11/5948 S.74 hin, in der § 37 wie folgt kommentiert wird:
„Kommt das Jugendamt zum Ergebnis, dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, dann ändert sich sein Auftrag. Fortan hat es die Bemühungen darauf zu richten, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten gerecht werden können, dass sie einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie zustimmen.“
|
|||
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 07. August 2011 um 20:33 Uhr |





