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Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet
Aktuelles zum Kinderschutzgesetz - Kinderschutzgesetz
Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 22:26 Uhr

Der Bundestag hat am 27. Oktober bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (17/6256) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/7522) beschlossen. 

Auf Seite 33 der Drucksache 17/7522 wird folgende Empfehlung ausgesprochen: 

… Ein weiterer wichtiger  Punkt der Anhörung sei die Sonderzuständigkeit bei Dauerpflegeverhältnissen gewesen. Hierzu hätten die Experten unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Koalition habe sich dazu entschlossen, § 86 Abs. 6 SGB VIII in der bisherigen Fassung zu belassen. Allerdings lege man Wert auf die Feststellung, dass die Frage, ob hier Handlungsbedarf bestehe, im Rahmen der vom BMFSFJ zur Überprüfung der Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Kostenerstattung eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingehend geprüft werden müsse….

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36282471_kw43_angenommen_abgelehnt/index.html


 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 19. Februar 2012 um 21:13 Uhr
 
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