Kreis Paderborn - Florian* (*Name geändert) ist 10 Jahre alt und lebt seit einem Jahr in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Seinen Vater hat Florian nie richtig kennengelernt, der Junge lebte bei seiner Mutter. Doch allein für ihren Sohn zu sorgen und darauf zu achten, dass es ihm gut geht, überforderte die Mutter. Sie flüchtete in den Alkohol. Und Florian? Der schwänzte die Schule, spielte lieber am Computer oder sah fern, war schließlich sogar für einige Tage allein und unbeaufsichtigt Zuhause.
Wenn Eltern wie Florians Mutter aufgrund von Krankheit, Abwesenheit oder Erziehungsunfähigkeit die Verantwortung für ihr Kind und die gesetzliche Vertretung nicht sicherstellen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger, der die Verantwortung für den Sprössling übernimmt, Entscheidungen trifft. „Unter gewissen Voraussetzungen kann diese Aufgabe jeder Erwachsene übernehmen und als Einzelvormund dafür sorgen, dass es den Kindern und Jugendlichen gut geht“, erklärt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch.