| Schreiben an Frau Laurischk, MdB |
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| Donnerstag, den 14. Juli 2011 um 00:00 Uhr |
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Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
"...Mit großer Sorge begleiten wir die Vorlage der Bundesregierung für die Veränderungen im Pflegekinderwesen. Ich lege Ihnen unsere Stellungnahme zu der Veränderung der Zuständigkeit der Jugendämter bei. Die Sonderzuständigkeit für Pflegekinder gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII soll gestrichen werden, während alle anderen Zuständigkeiten nicht wie im Regie-rungsentwurf vorgeschlagen, auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden und wie bisher bleiben sollen. Lediglich die Pflegekinder sollen eine noch nicht abzuschätzende Last auferlegt bekommen..."
Sehr geehrte Frau Laurischk,
ich bin Bundesvorsitzende der BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. und wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und als Sprecherin des Bundestages für das Bürgerschaftliches Engagement.
Das Bundeskinderschutzgesetz hat insgesamt viele positive Ansätze. Dass die Prävention in der Jugendhilfe von zentraler Wichtigkeit ist, bestreitet niemand ernstlich. Was jedoch für Pflegefamilien eine große Belastung ist, ist die Tatsache, dass ihren Kindern durch präventive Maßnahmen nicht geholfen werden konnte. Nicht selten sind die dauerhaften Schäden bei den Kindern dadurch entstanden, dass zu lange ambulante Hilfen eingesetzt wurden in der Hoffnung, dass familientherapeutische Einsätze die schweren psychischen Störungen der Eltern beheben können.
Mit großer Sorge begleiten wir die Vorlage der Bundesregierung für die Veränderungen im Pflegekinderwesen. Ich lege Ihnen unsere Stellungnahme zu der Veränderung der Zuständigkeit der Jugendämter bei. Die Sonderzuständigkeit für Pflegekinder gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII soll gestrichen werden, während alle anderen Zuständigkeiten nicht wie im Regie-rungsentwurf vorgeschlagen, auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden und wie bisher bleiben sollen. Lediglich die Pflegekinder sollen eine noch nicht abzuschätzende Last auferlegt bekommen.
Die Pflegefamilien, die wir mit unserer Stellungnahme vertreten, in der es um die Streichung des § 86 ABS 6 SGB VIII geht, sind zwar eine Minderheit in unserer Gesellschaft, aber wir vertreten die Sorgen von ca. 2.500 Pflegefamilien, die in der Regel mehrere Pflege-und Adoptivkinder aufgenommen haben und dauerhaft mit diesen leben. Insgesamt leben in Deutschland laut Statistik 45.000 Pflegekinder (2009).
Was das im Einzelnen heißt, einem Kind, das bereits nicht selten vorgeburtliche schwere Gehirnschädigungen durch Alkoholmissbrauch oder durch Gewalt erlitten hat, Tag und Nacht zur Verfügung zu stehen, ihm eine dauerhafte Heimat zu bieten, kann durch Worte schwer vermittelt werden. Wenn dann nach der Geburt nicht rechtzeitig erkannt wird, dass die Eltern das Kind aufgrund der eigenen psychischen Probleme trotz präventiver Maßnahmen nicht versorgen können, entstehen durch Ablehnung, Vernachlässigungen, Misshandlung oder Missbrauch weitere traumatische Einbrüche, die durch therapeutische Maßnahmen nicht aufgearbeitet werden können.
Das Bundeskinderschutzgesetz knüpft an den § 27 SGB VIII an, in dem festgestellt wird, dass die Hilfen zur Erziehung nicht dem Kind, sondern dem Personenberechtigten gewährt werden. Deshalb wird folgerichtig für das Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann und das seine Heimat in der Pflegefamilie gefunden hat, die Zuständigkeit des fallverantwortlichen Jugendamtes nicht mehr wie bisher an dem Lebensmittelpunkt des Kindes, sondern an dem der Eltern festgemacht. Eine Realität, die in der Fachwelt unbestritten ist, ist die Tatsache, dass Pflegefamilien selten umziehen, während Eltern, die ihr Kind dauerhaft nicht versorgen können, häufig umziehen. Hier gibt es genügend Untersuchungen zu diesem Thema. Wenn nun der § 36 SGB VIII evtl. ergänzt werden soll und Aussagen dazu gemacht werden, wer z.B. zum Hilfeplangespräch anreisen soll (die Pflegefamilie und das Kind oder der fallzuständige Sozialarbeiter mit der Herkunftsfamilie), so ist das zwar eine gute Absicht, aber es trifft das Problem des Kindes und der Pflegefamilie nicht. Es kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht das Kind im Mittelpunkt steht, sondern die biologische Elternschaft, die keine Entsprechung in der elterlichen Verantwortung und Pflichtenwahrnehmung hat.
Wir bitten Sie eindringlich, die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien zu studieren. Mit großer Sorge begleiten wir die Diskussion, die noch nicht einmal ansatzweise prüft, ob die Lösung der Zuständigkeitsfrage, wie sie in der Schweiz und Österreich und in Deutschland vor der Schaffung des § 27 SGB VIII gegolten hat, nämlich den Lebensmittelpunkt des Kindes als zentralen Punkt, der dem Kindeswohl dient, festzulegen. Dies hat bereits im Jahre 2004 mit uns zusammen die Stiftung zum Wohle des Pflegekindes in Holzminden gefordert und politisch durchgesetzt.
Die Behauptung, dass durch die Streichung der Sonderzuständigkeit für Dauerpflegekinder die Kosten gesenkt werden können, ist nicht zu belegen, vielmehr werden die Reisekosten in erheblichem Maße die Kommunen belasten. Besonders gravierend ist, dass der persönliche Bezug zwischen dem fallverantwortlichen Sozialarbeiterund dem Kind kaum möglich ist und die Qualität des Pflegekinderwesens nicht verbessert, sondern wesentlich verschlechtert wird und somit die Motivation, ein Kind in die Familie aufzunehmen, mit Sicherheit abnehmen wird.
Wir begrüßen, dass nach der Sommerpause nochmals eine Expertenanhörung ist. Wir vermuten, dass durch die Auswahl der Experten diese wieder recht einseitig sein wird.
Wir bitten Sie, dafür einzutreten, dass wir als Pflegeelternverband und Experten der Stiftung zum Wohle des Pflegekindes, Holzminden, gehört werden.
Mit freundlichen Grüßen
Paula Zwernemann Vorsitzende |





