- Pauschalbeträge für Unfall- und Alterssicherung
Empfehlung des Deutschen Vereins siehe
- Unfallversicherungspflicht für Bereitschaftspflegepersonen BGW siehe
"...
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Bei Bereitschaftspflegeeltern ist für die Versicherungspflicht entscheidend, nach welcher Vorschrift im SGB VIII die Bereitschaftspflege ausgeübt wird. Nur bei der Ausübung der Bereitschaftspflege nach § 42 SGB VIII besteht eine Versicherungspflicht für die Pflegeeltern. Entscheidend für die Unternehmerpflichtversicherung ist auch hier die Pflegevereinbarung zwischen den Bereitschaftspflegeeltern und dem Jugendamt. Sind beide Bereitschaftspflegeeltern aufgeführt, werden zwei Unternehmerpflichtversicherungen im Kataster eingetragen. Steht nur eine Person in der Pflegeerlaubnis, wird auch nur diese Person mit einer Unternehmerpflichtversicherung eingetragen. Der Status des nicht eingetragenen Ehepartners/Lebenspartners sollte dann dringend geklärt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
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Die Beitragspflicht in der Bereitschaftspflege besteht für alle 12 Monate des Jahres in dem die Bereitschaftspflege stattgefunden hat. Die Anzahl der Monate, in denen tatsächlich Kinder betreut wurden, ist für die Beitragsberechnung nicht relevant.... "
Quelle:
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Statische_20Seiten/Navigation_20links/Kundenzentrum/Versicherung/Bereitschafts-Vollzeitpflege/Bereitschafts-Vollzeitpflege.html
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